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    Objekt Nr: 66345-2654
    Ruhe und Entspannung sind nach einem ausgefüllten Arbeitstag hier garantiert. Nach Erweiterung und Sanierung der den...

    Haus zum Kauf
    Wohnfläche: 286,00 m²
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    Sehr schöne, denkmalgeschützte Fachwerkhofanlage mit zwei Wohneinheiten
  • Wohn-/Geschäftshaus mit Außeng...
    Objekt Nr: 66345-2787
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    Haus zum Kauf
    Wohnfläche: 138,00 m²
    Kaufpreis: 195.000 €
     
    Wohn-/Geschäftshaus mit Außengastronomie in der Nähe der Ahrquelle
  • Sofort bebaubares Grundstück mi...
    Objekt Nr: 66345-2423
    Sofort bebaubare, schön gelegene Parzelle mit ansprechender Umfeldbebauung. Gemarkung: Hellenthal, Flur: 75, Flurst...

    Grundstück zum Kauf
    Grundstücksfläche: 974,00 m²
    Kaufpreis: 48.700 €
     
    Sofort bebaubares Grundstück mit schöner Aussicht
  • Schöne Eigentumswohnung mit Bal...
    Objekt Nr: 66345-2782
    Schöne Eigentumswohnung mit Balkon im 1. Obergeschoss eines gepflegten, massiven Wohnhauses mit insgesamt nur 5 Wohn...

    Wohnung zum Kauf
    Wohnfläche: 76,74 m²
    Kaufpreis: 109.000 €
     
    Schöne Eigentumswohnung mit Balkon und Garage
  • Dreifamilienhaus mit Innenhof im...
    Objekt Nr: 66345-2860
    Zweigeschossiges Mehrfamilienhaus in Fachwerk- und Massivbauweise, 3 Wohneinheiten mit Innenhof. Detaillierte Informa...

    Haus zum Kauf
    Wohnfläche: 329,00 m²
    Kaufpreis: 135.000 €
     
    Dreifamilienhaus mit Innenhof im Zentrum von Kommern

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Doppelhaushälfte zum Teil in Fachwerk
zur Immobilie

Kontaktadresse

Vieten Immobilien oHG
Kölner Str. 55
53894 Mechernich-Kommern
Tel.:
02443 / 53 23

Das ABC der Immobilie

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie

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  • Abberufung

    Wurde ein Hausverwalter auf unbestimmte Zeit bestellt, kann er jederzeit durch einen mehrheitlichen Beschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden. Es genügt nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG die einfache Mehrheit.

  • Abbruchswert

    Von einem Abbruchswert ist die Rede, wenn ein bebautes Grundstück wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden kann und die Kosten für den Abbruch vom Grundstückswert abgezogen werden. 

  • Abgabenordnung (AO)

    In der Abgabenverordnung sind die Grundregeln des deutschen Steuerrechts in neun Teilen festgeschrieben. Sie enthält beispielsweise Begriffsdefinitionen, Vorschriften, Fristen und Termine des Verfahrensrechtes oder die Steuererhebung mit Regeln über Fälligkeit und Verjährung.

  • ABU

    Allgemeine Rechtsschutzbedingungen.

  • Abmarkung

    Der Begriff Abmarkung beschreibt das Errichten oder Wiederherstellen fester Grenzzeichen, die die Grenzen zwischen zwei Grundstücken deutlich erkennbar machen sollen.

  • Abgeltungsklausel

    Enthält ein Mietvertrag eine Abgeltungsklausel, verpflichtet sich der Mieter bei Auszug zu der anteiligen Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen einer Fachfirma, wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind.

  • Abnahme

    Als Abnahme bezeichnet man die Übergabe einer vertraglich vereinbarten Leistung. Beispielsweise nimmt der Bauherr nach Fertigstellung seines Objektes die Baumaßnahmen bei seinem Architekten oder Bauunternehmen ab.

  • Abschreibung (AfA)

    Im Laufe der Zeit werden Häuser und Gebäude abgenutzt. Die Dauer der Nutzung ist somit beschränkt, was in verschiedenen Bereichen steuerlich geltend gemacht werden kann.

  • Altbau

    Um als „Altbau“ definiert zu werden, muss ein Gebäude verschiedenen Kriterien erfüllen. Beispielsweise spielt ihre Beschaffenheit und der Zeitpunkt ihrer Erbauung eine wichtige Rolle. Laut Berliner Mietspiegel endet die Altbau-Ära im Jahr 1949. Typisch für Altbauten der Gründerzeit ist eine großzügige Raumhöhe von über drei Metern.

  • Altersversorgung

    Für viele Menschen stellt der Erwerb einer Immobilie ein Teil ihrer Altersversorgung dar. Mit dem richtigen Finanzierungsplan kann das abbezahlte Haus im Alter ein solides Einkommen zusätzlich zur Rente bedeuten.

  • Amortisation

    Ein Objekt hat sich amortisiert, wenn anfängliche Aufwendungen eines Objektes durch Erträge gedeckt werden. Die Dauer dieses Prozesses wird als Amortisationszeit bezeichnet.

  • Anderkonto

    In einem Anderkonto/Treuhandkonto werden Fremdgelder von einem Notar verwaltet.

  • Ankaufsrecht

    Besteht für einen Kaufinteressenten ein Ankaufsrecht, hat er als erster die Befugnis, ein Objekt (Grundstück, Haus, etc.) zu erwerben, wenn gewisse Vertragsbedingungen eingetreten sind. Das Ankaufsrecht muss notariell beurkundet sein.

  • Annuität

    Die Annuität beschreibt den monatlich gleichbleibenden Betrag, der jährlich für ein Darlehen oder eine Hypothek aufgewendet werden muss. Er errechnet sich aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil und wird gezahlt, bis das gesamte Darlehen zurückgezahlt worden ist.

  • Anschaffungskosten

    Anschaffungskosten beschreiben alle Kosten, die für den Erwerb einer Immobilie aufgewendet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Gutachter, Makler, Notare sowie die Gebühren für Grundbuchänderungen.

  • Anschlussgebühren

    Die Gebühren für Strom, Wasser, Fernheizung, Kanal- und Telefonleitungen werden als Anschlussgebühren bezeichnet.

  • App.

    Appartment

  • Auflassungsvormerkung

    Wenn eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde, sind anschließende Verfügungen über eine Immobilie unwirksam. Sie dient der Sicherheit von Immobilienkäufern.

  • Ausst.

    Ausstattung

  • Auszahlungsvoraussetzungen

    Wenn bestimmte Voraussetzungen wie z.B. die Eintragung der Grundpfandrechte erfüllt sind, zahlen Banken ihr Darlehen aus. Diese Voraussetzungen bezeichnet man als Auszahlungsvoraussetzungen.

  • Aval (Bürgschaft)

    Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft / eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen.